So einfach beantragst Du die Fördermittel der BG Bau:
In nur drei einfachen Schritten kannst Du eine Bezuschussung Deiner betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen beantragen:
- Prüfe unter www.bgbau.de/praemien, ob ein Produkt, welches Du zu kaufen planst, oder bereits erworben hast, förderfähig ist
- Fülle den Antrag (hier klicken) inklusive aller erforderlichen Nachweise, wie Rechnungen oder weiterer Anlagen, aus. Hinweis: Für einige Arbeitsschutzprämien benötigst Du ein extra Formular. Eine Übersicht und den Link zum entsprechenden Antragsverfahren findest Du auf der regulären Seite zur Antragsstellung oder jeweils auf den Seiten der einzelnen Arbeitsschutzprämien
- Nachdem Deine Unterlagen bei der BG Bau eingegangen sind, werden sie umgehend geprüft und Deine Förderung wird Dir nach erfolgreicher Prüfung ausgezahlt
Voraussetzungen für die Beantragung der Fördermaßnahmen der BG Bau
Förderberechtigt sind Unternehmer/innen, die BG Bau Mitglied sind, mindestens einen Beschäftigten haben und einen BG-Beitrag ab 100 Euro leisten. Außerdem werden ausschließlich Produkte bezuschusst, die für den gewerblichen Bereich zugelassen sind. Doch auch Unternehmer/innen ohne Beschäftigte haben die Möglichkeit pro Kalenderjahr eine Fördersumme von bis zu 250 € in Anspruch zu nehmen, sofern eine freiwillige Versicherung bei der BG Bau besteht.
Hinweis: Auch kleinere Mitgliedsunternehmen möchte die BG Bau in ihren Bemühungen, Sicherheit und Arbeitsschutz im Betrieb zu optimieren, unterstützen und bietet daher die Möglichkeit, die stufenbasierten Fördersummen für eine Arbeitsschutzprämie über mehrere Jahre anzusparen.
Fördersummen* | |||
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Förderstufen | Mind. | Max. | |
Stufe A (Unternehmen mit Beiträgen von 100 bis 250 Euro) | 100 Euro | 100 Euro | |
Stufe B (Unternehmen mit Beiträgen von 251 bis 25.000 Euro) | 100 Euro | 10 % des Umlagebeitrages | 2.500 Euro |
Stufe C (Unternehmen mit Beiträgen von 25.001 bis 50.000 Euro) | 2.500 Euro | 7,5 % des Umlagebeitrages | 3.750 Euro |
Stufe D (Unternehmen mit Beiträgen von 50.001 bis 100.000 Euro) | 3.750 Euro | 5 % des Umlagebeitrages | 5.000 Euro |
Stufe E (Unternehmen mit Beiträgen ab 100.001 Euro) | 5.000 Euro | 2 % des Umlagebeitrages | 20.000 Euro |
*Bemessungsgrundlage der individuellen Fördersumme ist der Umlagebeitrag für den Bedarf der BG (ohne Zuschlag und ohne AMD der BG BAU) des Vorjahres. Quelle: bgbau.de
Beitragsunabhängige Prämienförderung
Zusätzlich zu den beitragsabhängigen Fördersummen können Unternehmen über beitragsunabhängige Bezuschussungen verfügen, die Maßnahmen der Prävention von Abstürzen betreffen. Diese Fördersummen belaufen sich auf bis zu 50% der Anschaffungskosten und staffeln sich in drei Stufen (3.000 €, 5.000 €, 10.000 €), denen jeweils aufeinander aufbauenden Förderbedingungen zugewiesen sind, welche durch das antragstellende Unternehmen erfüllt werden müssen.
Hinweis: Da betragsunabhängige Fördermaßnahmen der Absturzprävention teilweise höher unterstützt werden können als bei der beitragsabhängigen Bezuschussung, lohnt sich ein Vergleich.
Förderfähige Maßnahmen und Investitionen in den Arbeitsschutz
Sämtliche Produkte, die einer Steigerung von Sicherheit und Arbeitsschutz Ihres Betriebs dienen, werden von der BG Bau gefordert und gefördert. Das betrifft unter anderem Hilfsmittel und Instrumente / Zubehöre folgender Bereiche:
- Absturz (u. a. Bau-/Gerüsttreppen, Leitern & Leiterzubehör, Lifte & Hubarbeitsbühnen, Höhensicherungsgeräte, Industrieschutzhelme)
- Baumaschinen und LKW (u.a. Rückfahrkameras, Seitenkameras, automatischer Motorstopp, Abbiegeassistenzsysteme, Rückhaltesysteme)
- Elektrische Gefährdung (u.a. Kabelortungsgeräte, PRCD, Trenntransformationen, Sicherheitsverteilungen für mobile Stromerzeuger)
- Körperliche Belastung (u.a. Führungswagen, Ladehilfen, Versetzgeräte, Bewehrungsbindegeräte, Rückenschule)
- Lärm (Otoplastiken)
- Organisation des Arbeitsschutzes und Qualifikation von Beschäftigten (u.a. genormte Qualifizierungen, Defibrillatoren, Korrektionsschutzbrillen, Sicherheitsvorrichtungen und Sicherungssysteme)
- Sichere Handmaschinen (Eintreibgeräte mit Einzelauslösung, akkubetriebene Pendelsäbelsägen & Handkreissägen, elektrisch- oder akkubetriebene Fuchsschwanzsägen)
- Staub und Gefahrenstoffe (u.a. Entstauber, Luftreiniger, Dieselpartikelfilter, Filtergeräte, Staubschutztüren, Absaugbohrer)
- UV-Strahlung (u.a. Arbeitsmittel zur Verschattung, Wetterschutzzelte, technischer UV-Schutz)
Ihre Vorteile mit präventiven Arbeitsschutzmaßnahmen
Maßnahmen, die der Prävention von Unfällen und der Steigerung des Arbeitsschutzes dienen, gewinnen in der Bauwirtschaft zunehmend an Bedeutung.
Mit der Investition in sicherheitsfördernde Hilfsmittel für die Bauwirtschaft profitierst Du von zahlreichen Vorteilen, die Dir und Deinen Beschäftigten zugutekommen:
- Reduktion von Arbeitsunfällen,Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Steigerung von Motivation und Vertrauen seitens Deiner Mitarbeitenden
- Weniger Arbeitsausfälle und störungsfreier Betrieb
- Minderung der körperlichen Belastung Deiner Mitarbeitenden








Mit den Arbeitsschutzprämien der BG Bau sparst Du bei der Investition in sicherheitsfördernde Maßnahmen bares Geld.
Info: eine umfassende Übersicht förderungsfähiger Arbeitsmaterialien und -produkte findest du hier (PDF) bzw. auf bgbau.de

BG Bau Förderung
Als Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft bezuschusst die BG Bau zahlreiche Hilfsmittel und Produkte, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz in der Bauwirtschaft dienen. So lohnen sich Investitionen in den Arbeitsschutz gleich doppelt. Erfahre jetzt, wie Du finanzielle Unterstützung für Anschaffungen im Bereich der Sicherheitstechnik und zusätzlicher, sicherheitsfördernder Ausrüstung für Ihr Unternehmen einfordern kannst.
FAQ - häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich ist die BG Bau eine Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und agiert als gesetzliche Unfallversicherung. Damit Arbeitgebende im Falle von Krankheiten oder Arbeitsunfällen seitens der Arbeitnehmenden finanziell gesichert sind, übernimmt die BG die Kosten für die gesundheitliche Versorgung und der Rehabilitation. Dabei setzt die BG Bau auf Prävention. Zahlreiche sicherheitsschaffende Maßnahmen und Produkte der Bauwirtschaft werden mit Fördergeldern unterstützt, sodass der Ernstfall erst gar nicht eintreten muss.
Zahlreiche Hilfsmittel und Konzepte, die der Steigerung von Sicherheit und Arbeitsschutz dienen, werden von der BG mit Fördergeldern unterstützt. Die Produkte werden regelmäßig aktualisiert. Im aktuellen Katalog der BG Bau finden sie alle Fördermaßnahmen des laufenden Kalenderjahres.
BG Bau Mitglieder können nach Erwerb eines förderfähigen Produktes einen Antrag auf die der Beitragssumme abhängige Fördersumme stellen. Maximal 50% der Anschaffungskosten werden folglich erstattet, die Höhe Vergütung richtet sich nach Förderstufe und Artikelart.
Nachdem Sie Ihr Produkt erworben haben, füllen Sie den Förderantrag inklusive aller benötigten Informationen und Dokumente aus. Ob ihr Produkt förderfähig ist, können Sie dem aktuellen Förderkatalog entnehmen oder via www.bgbau.de/praemien checken. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird Ihnen Ihre entsprechende Fördersumme direkt erstattet.
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