Produkt-Highlights
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lackiert in RAL2004
Inklusive Konformitätserklärung und GS-Zeichen vom TÜV in ausgedruckter Form
- Artikel-Nr.: EIC2084.1
- HAN: 2084.1
- Versandart: durch Partner
- Abholung: leider nicht möglich
Eichinger Lasthaken für Stapler und Kran 2084 in RAL2004
Lasthaken für 1 Zinke mit Flügelschraubensicherung und Stapler-, Kranbetrieb oder Sicherheits-Lasthaken für 2 Zinken mit Steckbolzensicherung nur mit Stapler einsetzbar
Aufstecktaschen für ein oder zwei Gabelstaplerzinken mit dreh- und schwenkbaren Ösenhaken und Sicherung gegen ungewolltes Abrutschen. Beim Typ 2084.1 für 1 Zinke ist eine Flügelschraube zur Sicherung von unten zugänglich. Fest angedreht kann der Lasthaken nicht mehr verrutschen und sitzt gewiss auf den Staplerzinken. Die Typen 2084.2 bis 2084.4 haben mit Hilfe die Steckbolzensicherung eine formschlüssige Schnittstelle, womit der Sicherheitsaspekt noch einmal steigert wird. Standardmäßig pulverbeschichtet in Eichinger-Orange (reinorange RAL2004).
Vorteile
- Aufstecktaschen für ein oder zwei Gabelstaplerzinken mit dreh- und schwenkbaren Ösenhaken und Sicherung gegen ungewolltes abrutschen
Anwendung
Der Lasthaken findet dort Anwendung, wo die Ladeguterfassung von oben geschieht und wo keine großen Reichweiten und Höhen notwendig sind. Den Lasthaken für 1 Zinke können Sie anpassungsfähig mittels Stapler und Kran bedienen. Zum Anbringen von Ketten, Seilen, Schlaufen oder Schlingen verfügt der Lasthaken über einen drehbaren Wirbelhaken.
Qualität
Neben der EG-Konformitätserklärung (CE-Zeichen) trägt der Lasthaken von Eichinger das GS Zeichen. Dieser Artikel wird nach strengen Prüfkriterien vom TÜV überwacht und wir können Ihnen somit die hohe Eichinger-Qualität auch von einer externen Materialprüfanstalt bestätigen.
Technische Daten
Tragkraft: 1000 kg
Länge: 400 mm
Breite: 210 mm
Höhe: 510 mm
Zinkenquerschnitt: 200x80 mm
Gewicht: 20 kg
HAN: 2084.1
Aufstecktasche für einen Staplerzinken
Hinweis:
Zu Gunsten der Umwelt verzichten wir beim Versand auf Umverpackungen. Durch den Transport entstandene Lackschäden oder Kratzer stellen keinen Sachmangel oder Reklamationsgrund dar.